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Wie wird man Chorherr?
Wird ein Kandidat ins Noviziat aufgenommen, so wird er am Vorabend zum Hochfest des hl. Augustinus (28.8.) eingekleidet (er bekommt das Ordenskleid der Augustiner Chorherren). Das Noviziat dauert 12 Monate. Während dieses Zeitraumes bleibt der Novize (der Neue) im Stift und erhält eine Ausbildung, die ihn darauf vorbereitet, Mitglied der Gemeinschaft zu werden. Der Novize kann jederzeit das Noviziat wieder verlassen, wenn er merkt, dass es nicht sein Weg ist. Umgekehrt kann sich auch die Gemeinschaft von ihm trennen.
Am Ende der Noviziatsperiode kann der Novize Mitglied der Gemeinschaft werden, indem er die Gelübde der Armut, der Keuschheit und des Gehorsams ablegt. Das Gelübde ist auf drei Jahre befristet (einfache Profess). In dieser Zeit der einfachen Profess studiert der angehende Chorherr Theologie oder macht eine andere Ausbildung.
Nach drei Jahren kann das ewige Gelübde abgelegt werden (feierliche oder ewige Profess). Damit bindet sich der Ordensmann auf Lebenszeit an die Stiftsgemeinschaft und verspricht, ein Leben lang seinem Ordensgelübde treu zu bleiben. Mit diesem Versprechen wird man volles Mitglieder der Augustiner-Chorherr und trägt am Auftrag dieser Gemeinschaft mit.
Danach studiert er Theologie fertig oder bekommt eine Aufgabe im Stift oder den Pfarren übertragen. Nach dem Abschluss seiner Studien kann er zum Diakon und dann zum Priester geweiht werden. Weitere Ausbildungen für ein besonderes Aufgabengebiet des Ordens sind möglich.
Weitere Informationen:
Novizenmeister
Mag. Manfred Krautsieder
Handy: 0664 811 02 38
eMail: m.krautsieder@stift-st-florian.at