Die Augustiner Chorherren waren sehr lange nicht zu einem Orden zusammengeschlossen, sondern lebten nach unterschiedlichen Statuten mit stark lokalbetonter Prägung.
Die Regel und das Ideal dieser Gemeinschaft wurden in der großen Klerusreform des 11. und 12. Jahrhunderts als Vorbild herangezogen. Die Sorge der Päpste war, die Chorherren zu einem Leben in Gemeinschaft zurückzuführen und sie zum Verzicht auf persönliches Eigentum und zu den Bußübungen nach dem Vorbild der Mönche zu ermahnen. Endgültigen Anstoß zur Reform der Kanoniker (=Chorherren) gab die römische Synode im April 1059 unter Papst Nikolaus II. (1059-1061). Dort wurden die Vorschriften erlassen, welche die Bedeutung des gemeinschaftlichen Lebens und der persönlichen Armut betonten. Damit war die rechtliche Trennung von den Säkularkanonikern vollzogen.
Die Hauptaufgaben waren (und sind):
• Seelsorge im umfassenden Sinn • feierliche Liturgie • Betreuung von Kranken und Pilgern • Reformzentren für den übrigen Klerus
und vieles andere mehr.
Der Orden verbreitete sich besonders in Italien, Frankreich und in den deutschsprachigen Ländern. Die letzte große Blütezeit war im 17. und 18. Jhdt. Der Säkularisation sind viele Klöster zum Opfer gefallen. Die Berufung der Regularkanoniker (=Priester, die nach einer Regel leben) lässt sich den beiden großen kirchlichen Traditionen zuordnen: einerseits dem Gebets- und Gemeinschaftsleben der großen kontemplativen Orden (wie z.B. der Benediktiner, Zisterzienser etc.), andererseits der Lebensform im seelsorglichen Dienst einer Diözese.
Im Jahr 1907 wurde die Österreichische Kongregation der Augustiner Chorherren gegründet und 1959 wurde eine weltweite "Conföderation der Augustiner Chorherren" (eine Art Dachverband) geschaffen.